Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten und was macht er?
Nach § 4f BDSG muss in einem Unternehmen ein Datenschutzbeauftragter (intern oder extern) bestellt werden, sofern mehr als neun Personen mit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (oder mindestens 20 Personen mit Verarbeitung anderer Art)? –
Aber: Muss kein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, steht nach BDSG die Geschäftsleitung für die Erfüllung der vom BDSG vorgegebenen Aufgaben in der Pflicht!
Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist: Der Schutz personenbezogener Daten im Unternehmen-
Vertretung in allen Belangen des Datenschutzes, auch im Fall der Kontrolle durch Aufsichtsbehörde
-
Durchführung von Schulungen und Schaffung von Transparenz im Bereich Datenverarbeitung
-
Pflege des internen und des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses (Achtung: Nicht die Erstellung)
-
Weitergabe an Jedermann auf Antrag des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses
-
Durchführung von Vorabkontrollen (vor Ort!) bei automatisierter Datenverarbeitung (z.B. bei neuen IT-Systemen/Anwendungen)
-
Prüfung der Zulässigkeit der Verarbeitung von Daten
-
Benachrichtigung von Betroffenen (z.B. bei datenschutzrelevanten Vorfällen)
-
Erarbeitung von Vorschriften (Wann, wem, worüber wird Auskunft erteilt?)
-
Kontaktaufnahme zu Behörden und Verbänden (bei datenschutzrechtlichen Problemstellungen), anonym oder mit Einverständnis des Auftraggebers
-
Information des Auftraggebers über aktuelle Gesetzeslage
-
Berichtspflicht gegenüber Geschäftsführung (jährlicher Tätigkeitsbericht)
-
Beratung über technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit
-
Mitwirkung bei Entwicklungen von datenschutzrelevanten Richtlinien und Betriebsvereinbarungen
-
Erstellung und Kontrolle von Datenschutzkonzepten
Weitere Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten:
-
Verschwiegenheitsverpflichtung
-
Weisungsfreiheit
-
Konfliktfreiheit mit sonstigen Aufgaben im Unternehmen
-
Weiterbildungspflicht
-
Zeitbudget für datenschutzrelevante Tätigkeiten
-
Rechtskenntnisse
-
Computerkenntnisse
-
Organisationstalent
-
Didaktische und pädagogische Fähigkeiten,
-
Zuverlässigkeit